AGB's von TTH-Technikhandel GmbH Magdeburg

Verkaufs- und Lieferbedingungen

TTH - Technikhandel GmbH Magdeburg
Die folgenden Bedingungen gelten für Handelsgeschäfte unserer Kunden, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


1. Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Folglich sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in unseren Verkaufsunterlagen nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung behalten wir uns vor.


Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an uns verpflichtet, wenn die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder wenn mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten. Bei Sonderanfertigungen bestehen nach Auftragserteilung keinerlei Rücknahme-, Umtauschund Stornierungsmöglichkeiten. Gegebenenfalls können 10 % Über- oder Unterlieferung auftreten. Die Auftragsmenge wird dann entsprechend angepasst.

 

2. Preisstellung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart worden sind. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport sowie ausschließlich Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (Nachweisliche Irrtümer bezüglich der Preisstellung und dergleichen berechtigen uns zur Richtigstellung.)

Bestellungen von mehr als 100,- € Nettoauftragswert werden bei geschlossener Abnahme in einer Sendung frei Empfangsstation einschließlich Verpackung und ausschließlich Transporthilfsmittel geliefert. Am Bestimmungsort anfallende Rollgelder gehen stets zu Lasten des Käufers. Für Rücksendungen, die nicht durch unser Verschulden entstehen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 % vom Rechnungsbetrag.

 

3. Lieferzeit und Lieferverpflichtung
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offen bleiben, die nach Ansicht auch nur einer der Parteien reglungsbedürftig sind, so beginnen Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich davon benachrichtigen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind bei Massengütern branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinstellung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben.

 

4. Schutzrechte

Der Besteller hat dafür einzustehen, daß Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen lassen, die Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Werden wir für solche Artikel von dritter Seite wegen einer Schutzrechtverletzung in Anspruch genommen, so hat uns der Besteller von allen Ansprüchen freizustellen. Die Prozeßführung obliegt in diesem Falle dem Besteller.

 

5. Verpackung

Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung. Verpackungen wie Kartonagen usw., werden nach gesetzlicher Vorschrift zurückgenommen. Die Transportmittel werden auf der Rechnung bzw. auf gesonderten Belegen vermerkt. Sie stehen vom Tag der Auslieferung 90 Tage kostenfrei zur Verfügung und sind dann frachtfrei zurückzusenden. Erfolgt keine Rücksendung, werden die Transporthilfsmittel zum Anschaffungswert in Rechnung gestellt. Für verspätet zurückgegebene Transporthilfsmittel gelten darüber hinaus die Bestimmungen der Herstellerwerke oder der Kabeltrommelgesellschaft.

 

6. Zahlungsbedingungen

Warenanlieferungen sind zahlbar spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag, in Ermangelung eines solchen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und frei unserer Bankverbindung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Zahlungsrückstände und Wechselzahlungen schließen einen Skontoabzug aus. Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers und die Aufrechnung mit ihnen sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch, wenn der Käufer verspätete oder mangelhafte Lieferungen geltend macht. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen inHöhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

 

7. Versand- und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unser Lager zwecks Versendung verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Bei Transportschäden ist sofort nach Erhalt der Sendung eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den ausliefernden Spediteur, firmeneigenen Fuhrpark bzw. die Bundesbahn auszustellen. Angelieferte Gegenstände sind entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen oder wenn es sich um Teillieferungen handelt. Die Rechte des Käufers aus unserer Mängelhaftung bleiben hiervon unberührt. Mengenabweichungen vom Versandzettel oder der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an uns zu melden.

 

8. Gewährleistung

1. Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen (Nr. 2 - 7) durch kostenlose Behebung der Mängel an der Ware, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.

2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.

3. Von der Garantie ausgenommen sind:
- Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen,sowie Mängel an der Ware, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
- Mängel an der Ware, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
- Mängel an der Ware, die durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
- Ware, an der Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
- Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit der Ware unerheblich sind.
4. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch einwandfreie Ware (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Ware geht in unser Eigentum über.
5. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist die betroffene Ware mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer vollständig vorzulegen oder einzusenden. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer die Ware an den Verkäufer ein, liegen Transportkosten und -risiko beim Käufer.
6. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel an der Ware werden durch unsere Garantie nicht begründet.
7. Durch unsere Garantieleistungen wird die Garantiefrist für die Ware weder verlängert noch erneuert. Für diese Garantie gilt deutsches, materielles Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Weitergehende Ansprüche, wie z. B. Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden und sonstigen mittelbaren Schäden, gleichwohl ob der Anspruch auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruht oder aus unerlaubter Handlung folgt, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen sowie für Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Produzentenhaftung.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindungen – einschließlich aller Nebenforderungen – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. An die Stelle der gelieferten Waren tritt im Falle der Weiterveräußerung der Anspruch gegen den Drittabnehmer. Dieser Anspruch gilt ohne weiteres als an uns abgetreten, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretungserklärung bedarf. Auf Verlangen hat der Besteller genaue Auskunft über die Anschrift der Drittabnehmer sowie Höhe und Fälligkeitstag seiner Forderungen zu erteilen. Wenn die durch unseren Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die hieraus vorhandenen Übersicherungen nach seiner Wahl freizugeben. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist der Sitz des Unternehmens. Ausländer können wir nach unserer Wahl unbeschadet der Rechtswahl auch an deren allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Alle Rechtsbeziehungen mit Ausländern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe, daß das einheitliche Gesetz über den Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) keine Anwendung findet.